Betreuung und Begleitung während der Berufsbildung: kantonale Praxis

Der vorliegende Bericht gibt in Form einer vergleichenden Synthese einen gezielten Überblick über die kantonalen Besonderheiten der Lehraufsicht und -begleitung in den französischsprachigen Kantonen der Schweiz sowie in Bern und Solothurn.

Ausbilder mit seinen Azubis
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Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBG) sind die kantonalen Behörden für die Aufsicht und Begleitung der Qualität der Berufsbildung im Lehrbetrieb zuständig (BBG, Art. 24). Die Art und Weise, wie die Aufsicht über die Berufsbildung durchgeführt wird, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, sei es mit Blick auf die für die Aufsicht zuständigen Stellen, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Verfahren oder die Aufgaben, die den für die Durchführung der Aufsicht beauftragten oder angestellten Personen zugewiesen werden. Es wurde eine Analyse der offiziellen Dokumente (Gesetze, Verordnungen), die von den Kantonen für die Aufsicht erlassen wurden, durchgeführt und durch eine telefonische Befragung von kantonal Verantwortlichen zur gelebten Praxis ergänzt. Die Analyse schafft einen gezielten Überblick über die Charakteristika der Kantone in Bezug auf Aufsicht und Betreuung der betrieblichen Berufsbildung. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Kantonen werden in einer dreiteiligen Typologie dargestellt.